1. Bei Social Media Betreuungen (z.B. Instagram, Facebook, TikTok) werden die Rechte für die Laufzeit des Vertrages an den Fotografen abgetreten, wenn eine Betreuung festhalten worden ist.
2. Wenn und soweit die Agentur oder von ihr beauftragte Dritte Social Media Accounts für den Kunden einrichten und/oder nutzen, so geschieht diese Einrichtung und/oder Nutzung auf der jeweiligen Social Media Plattform namens und in Vollmacht des Kunden. Vertragspartner der jeweiligen Plattform ist der Kunde.
3. Der konkrete Umfang der administrativen, technischen und/oder redaktionellen Betreuung der Social Media Accounts wird durch den konkreten Auftrag bestimmt, insbesondere wird im Auftrag bestimmt, ob der Fotograf die Social Media Kommunikation für den Kunden innerhalb eines festgelegten Rahmens eigenständig oder aber nur entsprechend im Auftrag geregelter Rücksprachen durchführen kann.
4. Der Fotograf ist verpflichtet, vom Kunden erhaltene Zugangsdaten für Social Media Accounts streng vertraulich zu behandeln, sicher zu verwahren und nicht an unbefugte Dritte weitergeben.
5. Der Fotograf ist weiter verpflichtet, die im Falle der Einrichtung eines Accounts erworbenen Zugangsdaten spätestens bei der Vertragsbeendigung herauszugeben und den Account damit dem Kunden vollständig zu übergeben. Der Kunde hat jederzeit das Recht, die Zugangsdaten zu den jeweiligen Social Media Accounts anzufordern.
6. Der Fotograf ist bewusst und er erkennt an, dass die Agentur keinen Einfluss auf den Betrieb der von ihr gegebenenfalls empfohlenen, aber von Dritten betriebenen, Social Media Plattformen hat und dass die Agentur in Folge dessen keine Verantwortung für die betrieblichen Abläufe dieser Social Media Plattformen übernehmen kann.
7. Liefert der Kunde der Agentur zur Umsetzung des Auftrags urheberrechtlich geschützte Inhalte wie insbesondere Texte, Fotografien, Grafiken, sonstige Audio- oder Videodateien oder Software-Applikationen, garantiert der Kunde dem Fotografen über die erforderlichen Urheber- und Nutzungsrechte zu verfügen. Der Kunde überträgt dem Fotografen hinsichtlich der gelieferten Inhalte alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte. Der Kunde steht dafür ein, diese Rechte auch Dritten gegenüber einräumen zu können. Vorstehendes gilt sinnentsprechend ebenfalls in Bezug auf die Einwilligung von abgebildeten Personen hinsichtlich deren Persönlichkeitsrechts.
8. Social Media Betreuungen verlängern sich automatisch um jeweils 3 Monate, wenn sie nicht mindestens 4 Wochen vor Auslauf schriftlich gekündigt werden. Preisanpassungen können dabei vorgenommen werden bis zu 10% pro Verlängerung.
9. Es wird darauf geachtet, dass bei der Erstellung von Inhalten für Social Media, Websites und andere Plattformen ausschließlich lizenzierte und rechtlich einwandfreie Materialien wie Musik, Bilder, Videos und Texte verwendet werden. Dies gilt insbesondere für Inhalte aus der Meta Sound Collection, KI-generierte Inhalte oder andere bereitgestellte Quellen. Trotz sorgfältiger Prüfung durch die Fotografin kann keine Haftung für mögliche Rechteverletzungen übernommen werden, die durch die Nutzung der erstellten Inhalte entstehen könnten. Die Verantwortung für die endgültige Prüfung und Freigabe der Inhalte liegt beim Auftraggeber. Für Ansprüche Dritter, die aus der Nutzung der erstellten Inhalte resultieren, wird jede Haftung ausgeschlossen.
Erfüllung und Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, aktiv an der Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen mitzuwirken, insbesondere an der Durchführung der vereinbarten Fotoshootings. Sollte ein Fotoshooting innerhalb des festgelegten Zeitrahmens (z.B. alle zwei Monate) nicht stattfinden können, weil der Kunde nicht rechtzeitig oder in angemessener Weise Termine vereinbart oder wahrnimmt, gilt die Leistung dennoch als erbracht, wenn der Anbieter nachweislich mindestens zwei Terminvorschläge gemacht hat und der Kunde diese nicht angenommen hat.
In einem solchen Fall ist der Anbieter berechtigt, die vereinbarte Vergütung für das betreffende Shooting einzufordern, da das Versäumnis des Kunden dessen eigenes Verschulden darstellt. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf einen Ersatztermin oder Rückerstattung.
Absage und Verschiebung von vereinbarten Terminen
Wurde ein (Fotoshooting-)Termin zwischen dem Fotografen/Auftragnehmer und dem Auftraggeber/Kunden vereinbart, so kann dieser einmalig kostenfrei verschoben werden, vorausgesetzt, der Auftraggeber/Kunde informiert den Fotografen/Auftragnehmer mindestens 24 Stunden vor dem geplanten Termin. Eine zweite Verschiebung desselben Termins ist nur nach Absprache und unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit des Fotografen/Auftragnehmers möglich.
Sollte der Auftraggeber/Kunde den vereinbarten Termin ohne rechtzeitige Absage (mindestens 24 Stunden vorher) nicht wahrnehmen oder verschieben, ist der Fotograf/Auftragnehmer berechtigt, den vollen Betrag des vereinbarten Shooting-Honorars als Ausfallgebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber/Kunde den Termin kurzfristig absagt und kein Ersatztermin vereinbart wird. Die Leistung des Fotografen/Auftragnehmers gilt in diesem Fall als erbracht.
Datenschutz
Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID- Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.
Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist die Bundesrepublik Deutschland. Dasselbe gilt, wenn der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder Wohnsitz hat oder der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
3. Änderung oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, es sei denn in diesem Vertrag wird explizit auf die Textform für Änderungen oder Ergänzungen verwiesen. Änderungen oder Ergänzungen dieser Klausel bedürfen der Schriftform.
4. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nicht wirksam sein, berührt dieses die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Gleiches gilt im Fall einer Vertragslücke.